Während deiner Beschäftigung als Werkstudierender über Zenjob ist es nicht möglich weitere Jobangebote über die Zenjob App anzunehmen.
Aus diesem Grund bekommst du während dieses Zeitraums auch keine weiteren Jobangebote von uns. Es werden lediglich weitere Werkstudierendentätigkeiten in der App angezeigt.
Nach Beendigung des Werkstudierendenvertrages erhältst du von uns, sofern erwünscht, eine neue Rahmenvereinbarung.
Ob du während des Zeitraums, in dem du über Zenjob als Werkstudierende arbeitest, weitere Tätigkeiten außerhalb von Zenjob ausübst, bleibt dir überlassen.
Bitte achte aber darauf, nicht mehr als 20 Stunden pro Woche zu arbeiten und bei deinen Arbeitgebern die Steuerklassen richtig anzugeben. Welche Steuerklassen gibt es und in welche falle ich?
Solltest du noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, nutze bitte deine Zenjob PRO App und gehe dazu auf Profil → E-Mail an Zenjob.