Flexible Jobs im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung über Zenjob ermöglichen dir die maximale Flexibilität. Du kannst selbst entscheiden, wann und wie viel du arbeiten möchtest.
Werkstudentenjobs über Zenjob sollen dir eine bessere Planbarkeit deiner Einkünfte ermöglichen und haben daher eine Vertragsdauer von 3 - 18 Monaten.
Wie lange kann ich über Zenjob als Werkstudierende*r arbeiten?
In einem Werkstudentenvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 12 und 20 Stunden geregelt. Die genaue Stundenzahl kannst du dem jeweiligen Jobangebot entnehmen.
Aufgrund des höheren Verdienstes kommt es in Werkstudententätigkeiten zum Anfallen von Lohnsteuer, welche von deinem Brutto Gehalt automatisch abgeführt wird.
Siehe auch:
Warum muss ich Lohnsteuern zahlen und wie viel?
Für die die Dauer des Werkstudentenvertrages kannst du nicht in der Familienversicherung krankenversichert bleiben, da die regelmäßige Einkommensgrenze der Familienversicherung bei ca. 565 € liegt. Du bist daher für die Dauer des Jobs über die studentische Krankenversicherung versichert. Die Anmeldung hierfür musst du bei einer Krankenkasse deiner Wahl selbst übernehmen. Für Fragen hierzu ist deine Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
Siehe auch:
Wie bin ich als Werkstudierende krankenversichert?
Bitte beachte: Es ist leider nicht möglich, parallel im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung und eines Werkstudentenjobs bei Zenjob tätig zu sein.
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