Der Abschnitt zur Erreichbarkeit ist Standard in einem klassischen Zeitarbeitsunternehmen, bei welchem der Zeitarbeitnehmende einen längeren Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Sollte es während der Dauer dieses Arbeitsvertrages zu einem kürzeren Einsatz (= Nichtbeschäftigung) kommen, wäre das Zeitarbeitsunternehmen zu einer Fortzahlung des im Vertrag festgehaltenen Lohnes verpflichtet. Während dieser Phase sucht das Zeitarbeitsunternehmen für den Arbeitnehmer eine neue Anstellung. Der Arbeitnehmer muss sich in dieser Zeit bereithalten, für den Fall, dass sein Zeitarbeitsunternehmen eine neue Anstellung für ihn findet.
Dieser Fall tritt bei uns jedoch aus dem Grund praktisch nicht ein, weil du bei uns keine Arbeitsverträge von so langer Dauer unterschreibst. Arbeitsverträge im Sinne der vorgenannten Regelung unterschreibst du nur für den jeweiligen Job, der meistens nur einen Tag dauern wird. Aus rechtlichen Gründen müssen wir das in die Verträge schreiben, der Punkt findet bei uns aus dem vorgenannten Grund aber keine Anwendung.
In der Zwischenzeit, also zwischen zwei Einsätzen, musst du dich weder zur Verfügung halten, noch rufen wir dich an und sagen dir, dass du arbeiten musst!
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