Einen Anspruch auf Urlaub hast du, wenn ein einmonatiges ununterbrochenes Arbeitsverhältnis zwischen dir und einem Partnerunternehmen über Zenjob besteht. Hierbei muss es sich um eine durchgehende Beschäftigung bei demselben Partnerunternehmen handeln. Dies gilt nur, wenn du eine der folgenden Bedingungen erfüllst:
- Du hast eine Werkstudententätigkeit über Zenjob.
oder - Du hast einen Arbeitsvertrag (nicht deine Rahmenvereinbarung) unterschrieben, welcher Schichten für einen Zeitraum von min. 4 Wochen umfasst.
Die Gewährung deines Urlaubs richtet sich nach den einschlägigen tariflichen Bestimmungen des Manteltarifvertrags GVP, derzeit § 9 MTV GVP. Auch die Berechnung und Höhe des Urlaubsentgelts richten sich nach § 10 MTV GVP.
Wie du deinen Urlaub als Werkstudierender beantragst, kannst du in folgendem Artikel nachlesen:
Bekomme ich als Werkstudierender Urlaub?
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