Die kurzfristige Beschäftigung solltest du nicht mit der geringfügig entlohnten Beschäftigung, also dem "603-Euro-Minijob" verwechseln. Bei beiden Arbeitsverhältnissen handelt es sich zwar um eine geringfügige Beschäftigung, aber sie haben erhebliche Unterschiede:
1. Geringfügig entlohnte Beschäftigung ("603-Euro-Minijob")
- Hierbei handelt es sich um Jobs bei denen du pro Monat nicht mehr als 603 Euro verdienen darfst.
- Du arbeitest meist regelmäßig, das heißt eine feste Stundenanzahl pro Monat: auf die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Einsätze kommt es dabei nicht an.
2. Kurzfristige Beschäftigung ("Saisonarbeit")
- Hierbei handelt es sich um Jobs, bei denen du maximal 70 Tage pro Kalenderjahr bzw. 70 Tage pro Rahmenvereinbarung arbeitest.
- Diese Jobs darfst du nicht berufsmäßig ausüben; du arbeitest hier nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich.
- Die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle.
- Jedoch musst du unter Umständen vorläufig Lohnsteuern abführen. Hier findest du jedoch einige Tipps, wie sich die Lohnsteuer reduzieren bzw. ganz vermeiden lässt: Wie kann ich die abgeführten Steuern so gering wie möglich halten?
Wichtig: Bei Zenjob wirst du über die kurzfristige Beschäftigung angestellt und stehst immer nur für die Dauer des einzelnen Jobs unter Vertrag. Es handelt sich hierbei nicht um einen 603-Minijob, sondern um eine kurzfristige Beschäftigung.
Siehe auch: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/die-minijobs_node.html
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